Skip to content

Corona-Virus

Der Bundesrat erklärte am 16. März 2020 den Notstand/die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz für die Schweiz. Seit dem 19. Juni 2020 galt die besondere Lage. Um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherzustellen, war der Bundesrat befugt, in allen Kantonen Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus anzuordnen. Per 31. März 2022 hat der Bundesrat die Rückkehr in die normale Lage beschlossen, womit wieder die Kantone zuständig sind. Die SoKo setzte sich während der ausserordentlichen Lage für praktikable Lösungen im Sozialwesen ein. Die folgenden Informationen, die in der besonderen Lage galten, bleiben vorerst noch aufgeschaltet.

 

Allgemeine Infos:

 

Existenzsicherung:

 

Corona-Test

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS hat die Corona-Empfehlung hinsichtlich Testfinanzierung angepasst. 14.12.2021

 

Dringliche Sozialhilfe für Auslandschweizer/innen

 

Arbeitsintegration / Soziale Integration / Beschäftigungsprogramme / Kantonale Integrationsprogramme (KIP):

 

Krippen

 

Einmalige Beiträge vom KSA an soziale Organisationen

 

Asylwesen:

  • 29.06.2020: Oblt. M. Huber der Kapo teilt der SoKo-Geschäftsstelle mit, dass die KFO grundsätzlich ihre Tätigkeit einstellt. Auch alle KFO-Vorhalteleistungen für Gemeinden im Erlenhof wurden eingestellt.
  • 5.06.2020: Das kantonale Sozialamt teilt der SoKo-Geschäftsstelle mit, dass per 08.06.2020 der Zuweisungsstopp vom Kanton an die Gemeinden aufgehoben wird.
  • Ablauf Überweisung von der Gemeinde in die Quarantäne-Station Erlenhof 06.05.2020
  • Schreiben von Oblt. Markus Huber, Chef Regabt Zürcher Unterland der Kapo und Mitglied KFO 17.04.2020
  • SoKo-Schreiben vom 06.04.2020 an den Vorstand der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) mit Kopien an Bundesrätin Karin Keller-Sutter sowie an die Städte-Initiative Sozialpolitik (SI):
    Die Sozialkonferenz wendet sich mit grosser Sorge an den SODK-Vorstand. Aufgrund der aktuellen Zuweisungspraxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) im Asylbereich, werden nach wie vor Populationen über alle 3 Staatsebenen vermischt. Dies steht im krassen Widerspruch zu den BAG-Weisungen/Empfehlungen. Die Praxis des SEM ist höchst irritierend zumal der Bundesrat sämtliche Privatpersonen auffordert zu Hause zu bleiben und sich möglichst nicht in Ferienwohnungen zu verschieben. Die SoKo ist der Überzeugung, dass der Appell an die Vernunft, sich innerhalb des Landes möglichst nicht mehr zu bewegen, an alle Menschen in der Schweiz gerichtet ist. Auch an die Menschen, über die das SEM entscheidet. Die SoKo fordert deshalb den Vorstand der SODK höflich und gleichzeitig mit aller Klarheit auf, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um die SEM-Praxis der Transfers und Verteilungen in die Kantone sofort zu sistieren. Die Sistierung soll solange aufrecht erhalten werden, wie die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz in Kraft ist bzw. der Appell des Bundesrates, zu Hause zu bleiben, an die Bevölkerung gerichtet ist. Der Bund verfügt – im Gegensatz zu den Kantonen oder gar Gemeinden – über die Instrumente, viel mehr Plätze zu schaffen.
  • Schreiben des EJPD der SODK und der KKJPD vom 28.03.2020
  • Rundschreiben des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD, der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD und der Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK vom 17.03.2020
  • Zentrale Unterkunft für Isolation von COVID-19-Fällen in Asylunterkünften – Angebot der KFO und dem KSA 01.03.2020
  • Der Kanton Zürich wird gemäss Info des Kantonalen Sozialamts (KSA) kantonsseitig nur noch ausgewählten Gemeinden, die das Kontingent noch nicht erfüllen und sehr geeignete Strukturen haben, Personen übermitteln, welche vulnerabel sind und in den kantonalen Zentren einem erhöhten Risiko ausgesetzt wären. Zudem kann es sein, dass länger geplante Zuweisungen noch vollzogen werden, wenn Personen gesund sind.
  • Der Einsatz von SoKo und GPV hat sich gelohnt. Der Sicherheitsdirektor Regierungsrat Mario Fehr teilt dem GPV mit, dass es während der ausserordentlichen Lage keine neuen Zwangszuweisungen des Kantons an die Gemeinden gibt.

 

Kindes- und Erwachsenenschutz:

 

Sucht:

 

Hilfreiche Links und Tabellen für die Arbeit mit Klienten/innen:

An den Anfang scrollen