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Sommertagung 2019

Der Weg von der Verschuldung in die Sozialhilfe ist kurz. Er führt über Betreibungen, Pfändungen, den Verlust des Arbeitsplatzes und grosse psychische Belastungen. Wie die Sozialhilfe aktuell dieser Problematik begegnet und wie die Ablösung dieser Haushalte von der Sozialhilfe mit besseren institutionellen Regelungen der Schuldenbefreiung erleichtert werden könnte, war Gegenstand der zum 9. Mal stattfindenden Sommertagung der Sozialkonferenz Kanton Zürich.

Wer Sozialhilfe bezieht und Schulden hat, kann nicht gezwungen werden, seine Schulden abzutragen. Auch die öffentliche Hand, selbst oft Gläubigerin, springt nicht ein. Ist es gelungen, wieder eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt zu finden, kann der Lohn zur Schuldentilgung bis auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum gepfändet werden. Eine Situation, welche subjektiv als wenig motivierend empfunden wird.

Zwei Drittel der Haushalte, die Sozialhilfe beantragen, haben zum Zeitpunkt des Sozialhilfeantrages Schulden oder offene Rechnungen, so der Projektleiter Christoph Mattes der Nationalfondsstudie «In der Sozialhilfe verfangen Hilfeprozesse bei Armut, Schulden und Sozialhilfe», die 2018 startete und 2021 abgeschlossen sein soll. Nadine Zimmermann, Kantonales Sozialamt unterstrich, Verschuldung sei ein Integrationshemmnis, weil Betreibungen die Arbeits- und Wohnungssuche erschweren und der Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wegen drohender Lohnpfändung verringert wird. Sie wies darauf hin, dass Übernahme von Schulden in Ausnahmefällen, wenn damit einer bestehenden oder drohenden Notlage zweckmässig begegnet werden kann (§ 22 SHV, v.a. Mietzinsausstände) möglich, aber keineswegs die Regel sei.

Hier finden Sie die Präsentationen der Referenten:

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